AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen der fit-ware GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

In Bearbeitung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fernwartung

Die Fernwartung erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.
Es gelten die folgenden Haftungsbedingungen:

1. Haftungsausschluss
Die fit-ware GmbH betreibt die Fernwartung unter dem Gesichtspunkt der höchstmöglichen Sorgfalt und Verfügbarkeit. Für eintretende Schäden haftet die fit-ware GmbH nur insoweit, als ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die fit-ware GmbH nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat.

2. Verfügbarkeit
Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die fit-ware GmbH für die Verfügbarkeit externer Internet Services oder von Leitungen, die nicht im Einflussbereich der fit-ware GmbH liegen, keine Haftung übernimmt. Insbesondere hat die fit-ware GmbH den Ausfall oder die Überlastung von globalen Kommunikationsnetzen nicht zu vertreten.

3. Datenverlust
Für die Sicherung von Datenbeständen ist der Kunde selbst verantwortlich. Eine Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen, sofern der Verlust nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von der fit-ware GmbH verursacht wurde. Etwaige Schadensersatzansprüche sind auf denjenigen Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.

4. Haftungsbegrenzung
Die Haftung der fit-ware GmbH ist auf solche Schäden begrenzt, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss nach den damals bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. Schadensersatzansprüche des Kunden aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. Gleiches gilt für Mangelfolgeschäden und mittelbare Schäden sowie solche Schäden, die dem Herrschafts- und Risikobereich des Kunden zuzurechnen sind.

5. Verweisung an die Haftpflichtversicherung
Die fit-ware GmbH unterhält eine Haftpflichtversicherung zur Abdeckung der vertragstypischen vorhersehbaren Schäden, für die die fit-ware GmbH nach vorstehenden Grundsätzen einzustehen hat. Weist der Kunde einen solchen Schaden nach, wird die fit-ware GmbH zur Befriedigung der Schadensersatzansprüche des Kunden ihren Deckungsanspruch gegenüber der Haftpflichtversicherung an den Kunden erfüllungshalber abtreten. Solange der Kunde die Haftpflichtversicherung der fit-ware GmbH nicht gerichtlich in Anspruch genommen hat, kommt eine Haftung der fit-ware GmbH nicht in Betracht. Dies gilt nicht, wenn die Verweisung auf die Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung den Kunden mit unzumutbaren Kosten und/oder Risiken belasten würde. In diesem Fall haftet die fit-ware GmbH unmittelbar auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.

6. Klage- und Ausschlussfrist
Wird ein Schadensersatzanspruch nicht binnen drei Monaten – beginnend mit der endgültigen Ablehnung der Schadensersatzleistung durch die fit-ware GmbH – gerichtlich geltend gemacht, so verfällt er. In den Fällen der Verweisung an die Haftpflichtversicherung beginnt die Verfallfrist erst dann zu laufen, wenn die Haftpflichtversicherung erfolglos gerichtlich in Anspruch genommen wurde.

7. Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
Ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsbegrenzung erfolgt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenso bleiben die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes unberührt.

8. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Soweit die vorstehenden Regelungen nicht abschließend sind, finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der fit-ware GmbH Anwendung.

Mittenheimer Str. 18, 85386 Eching

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